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QPR stationär – was ist neu, was ändert sich – ein kurzer Einblick vorweg

Lisa Ruchnewitz
Illustration zum Beitrag: QPR stationär – was ist neu, was ändert sich – ein kurzer Einblick vorweg

Die Qualität der Pflege in allen ambulanten und stationären Einrichtungen wird einmal im Jahr mit einer Regelprüfung geprüft. Außerdem gibt es noch Anlassbezogene Prüfungen (z.B. auf Beschwerden hin). 90 Prozent dieser Prüfungen führt der Medizinische Dienst (MD) durch, 10 Prozent der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (§ 114 SGB XI)

Lesezeit: 2 Minute / 537 Wörter

Die QPR (Qualitätsprüfungsrichtlinien)

Die QPR (Qualitätsprüfungsrichtlinien) sorgen dabei für ein einheitliches Vorgehen. Bei der ambulanten Pflege sind es die QPR-HKP (Qualitätsprüfungsrichtlinie häusliche Krankenpflege). Fachlich erarbeitet werden diese vom Medizinischen Dienst Bund (bis 2021 MDS) unter Beteiligung der regionalen Medizinischen Dienste und erlassen durch den GKV-Spitzenverband.

Im Mittelpunkt stehen Beratung und eine hohe Versorgungsqualität.

Seit 2011, also seit es die jährlichen Prüfungen gibt, hat sich die Qualität besonders in Hinblick auf Schmerz-und Medikamentenmanagement, die Wundversorgung , die Versorgung mit Essen und Trinken und den Umgang mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen verbessert.

Warum wird die Qualitätsprüfung und, darstellung dann reformiert?

„Die Darstellung der Pflegequalität in Pflegenoten ist in den vergangenen Jahren erheblich in Kritik geraten, weil Qualitätsmängel der Einrichtungen für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar erkennbar sind. Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Qualitätsausschuss Pflege eingerichtet und beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue Prüfverfahren sowie eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu entwickeln“ (Quelle: www.mds-ev.de 11.6.19 19.00 Uhr)

Dr. Klaus Wingenfeld von der Uni Bielefeld (Institut für Pflegewissenschaft) hat zusammen mit dem Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen in Göttingen konkrete Konzepte für eine neue Qualitätsprüfung und-darstellung erarbeitet.

Der Abschlussbericht der Wissenschaftler wurde dann im September 2018 vom Qualitätsausschuss Pflege abgenommen. (Hierbei geht es zunächst nur um die stationäre Pflege).

Im November 2018 wurde dann mit dem PpSG (Pflegepersonalstärkungsgesetz) beschlossen, dass die neue QPR bis Ende 2019 umzusetzen ist. Das BGM hat die Richtlinien im Februar genehmigt. Start ist November 2019.

Wie bisher basiert die Prüfung auf Inaugenscheinnahme von stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie einem persönlichen Gespräch mit Diesen.

Darüber hinaus werden dann künftig noch die Plausibilität der Qualitätsdaten, welche von der Einrichtung selbst über einen Bewohner ermittelt und an eine Datenauswertungsstelleweitergeleitet hat mit einbezogen (Ergebnisindikatoren).

Ein wichtiger weiterer Baustein ist das Fachgespräch mit den Pflegekräften, welche vor Ort sind.

Die Pflegedokumentation spielt in Zukunft eine nachgeordnete Rolle.

Die Mitarbeiter des MD werden nun speziell darauf geschult.

Die Qualitätsdarstellung wird zukünftig dann auf den Säulen der durch den MD ausgewählten Qualitätsprüfergebnisse nach dem neuen Prüfverfahren, den Qualitätsdaten der Einrichtung und auf den Ergebnisindikatoren die, die Heime selbst erheben stehen, sowie auf allgemeinen Informationen zur Einrichtung.

Die ambulanten Einrichtungen werden nachfolgend angepasst.

Die vier Kategorien nach denen bewertet wird

Beim neuen Verfahren kommen vier Kategorien zur Anwendung nach denen bewertet wird:

  1. Keine Auffälligkeiten – oder Defizite
  2. Auffälligkeiten, die keine Risiken erwarten lassen – z. B. wenn der MD feststellt, dass der Bewohner selbstständiger essen kann als dies in der Dokumentation angegeben ist.
  3. Defizite mit Risiko negativer Folgen, z.B. wenn ein Bewohner zu wenig Nahrung zu sich nimmt, die Einrichtung aber nicht darauf reagiert.
  4. Defizite mit eingetretenen negativen Folgen – z.B. wenn ein Bewohner dehydriert oder unterernährt ist und dies auf einen Fehler der Pflegeeinrichtung zurück geht. (mds-ev.de)

Wir werden in dem dazu vorgesehenen Webinar Ende Juli Fragen und Antworten rund um die neuen Richtlinien klären und uns diese gemeinsam vertiefend anschauen.

Bis bald

Ihre Lisa Ruchnewitz

 

 

Quellen:

§ 114 SGB XI, Qualitätsprüfungen, dejure.org

Aktualisiert am 02.09.2026.

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