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Expertenstandard Schmerzmanagement: Umsetzung in einer Verfahrensanweisung bei akuten Schmerzen

HÖHER Akademie für Pflegeberufe
Redaktion: Denis Liebscher
Illustration zum Beitrag: Expertenstandard akuter Schmerz – Umsetzung in einer Verfahrensanweisung

Der DNQP-Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“ (Aktualisierung 2020) gilt für akute, chronische und zu erwartende Schmerzen. Er verlangt ein Screening zu Beginn des Pflegeauftrags, ein Assessment mit geeigneten Instrumenten, einen individuellen Behandlungsplan, Information und Beratung sowie eine regelmäßige Verlaufskontrolle. Eine Verfahrensanweisung beschreibt, wie Deine Einrichtung das umsetzt.

Die International Association for the Study of Pain (IASP) definierte Schmerz lange als

„ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit aktueller oder potentieller Gewebeschädigung verknüpft ist oder mit Begriffen einer solchen Schädigung beschrieben wird.“

Die IASP hat ihre Definition 2020 überarbeitet (Raja et al. 2020). Der Wortlaut oben ist die bis dahin gültige deutsche Fassung.

Entscheidend ist: Akuter Schmerz, der Warner und Schützer, verschwindet wieder, sobald die Ursache geheilt ist.

Lesezeit: 6 Minuten

Grundlagen: Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege

Das oberste Ziel der Maßnahmen zum pflegerischen Schmerzmanagements ist die größtmögliche Minderung der Schmerzintensität sowie die Vorbeugung von Schmerzen. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Lebensqualität nicht aufgrund von Schmerzen eingeschränkt wird.

Wenn Bewohner/Patienten/Klienten ihre Schmerzen mitteilen, oder die Pflegefachkraft merkt, dass es an bestimmten Körperstellen zu Schmerz und Körperreizungen kommt, muss eine Schmerztherapie eingeleitet werden. Hierdurch sollen physische und psychische Funktionsstörungen vermieden werden, sowie (besonders wichtig) der Chronifizierung vorgebeugt werden. Grundlage unseres pflegerischen Handelns ist der Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege des DNQP (Aktualisierung 2020). Er fasst die früheren Standards für akute Schmerzen (2011) und für chronische Schmerzen (2015) in einem Standard zusammen. Die folgenden Überlegungen gelten für den akuten Schmerz.

Die Zielsetzung des Standards lautet laut DNQP: „Jeder Mensch mit akuten, chronischen oder zu erwartenden Schmerzen erhält ein individuell angepasstes Schmerzmanagement, das der Entstehung sowie der Chronifizierung von Schmerzen und schmerzbedingten Krisen vorbeugt oder Schmerzen beseitigt sowie zu einer akzeptablen Schmerzsituation und zu Erhalt oder Erreichung einer bestmöglichen Lebensqualität und Funktionsfähigkeit beiträgt.“ Das gilt unabhängig davon, ob der Schmerz neu auftritt oder schon länger besteht.

Überlegungen zur Umsetzung in einer Verfahrensanweisung

  1. Erst einmal sollten die zuständigen Personen geklärt werden (dies könnten z.B sein: Verantwortliche Pflegefachkraft, stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung).
  2. Im Anschluss sollte in einer Verfahrensanweisung der Gesamtvorgang unter folgenden Überlegungen beschrieben werden:
  • Um die einwandfreie Behandlung und pflegerischen Maßnahmen zur Abmilderung des Schmerzes herbeizuführen, sollten alle Mitarbeiter über ein eminentes Fachwissen zu Schmerzentstehung, -einschätzung und, prophylaxe haben. Zudem sollten den MA sowohl medikamentöse- als auch nicht medikamentöse- Maßnahmen zur Schmerzlinderung sowie etwaige Nebenwirkungen bekannt sein (Hinweis dazu wie dies gewährleistet ist und wo der Nachweis zu finden ist)
  • Prozedere des Erstgespräches und des Verlaufs sollte mit bedacht werden, z.B. in folgender Form: „Schon beim Erstgespräch erkundigt sich die jeweilige Pflegefachkraft über bestehende Schmerzen, bzw. Schmerzbedingte Probleme. Insbesondere stützen wir uns hierbei auf die Selbsteinschätzung des Bewohners. Wenn festgestellt wurde, dass der Bewohner über Schmerz disponiert, schätzen wir im Rahmen des Pflegedokumentations-Computerprogramm ein, ob es sich beim den Schmerzen um einen akuten, d.h. neu auftretenden Schmerz oder um aktuell vorhandenen anhaltende, bzw. rezidivierende chronische Schmerzen handelt“.
    ACHTUNG: Dies ist ein mögliches Beispiel, es muss auf Deine Einrichtung angepasst werden
  • Überlegungen dazu, wie das Prozedere bei Feststellung eines akuten Schmerzes aussehen soll. (z.B. Ausfüllen eines ausführlichen Schmerzverlaufsprotokolls mit genauer Lokalisation des Schmerzes, Schmerzqualität, Schmerzverlauf, Ausdruck und Begleitsymptome. Wird eine Skala genutzt? Besonderer Augenmerk auf Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit um die evtl. Medikation präzise anpassen zu können.
  • Überlegung wie das Vorgehen ist, wenn keine Befragung des Bewohners erfolgen kann also eine Fremdeinschätzung erfolgen muss.(z.B. Systematische Beobachtung des Bewohners durch MA und Befragung der Bezugspersonen)
  • Überlegung wie mit den Ergebnissen der systematischen Schmerzeinschätzung umgegangen wird und welche Maßnahmen möglich sind. (z.B exemplarisch: Die Ergebnisse der systematischen Schmerzeinschätzung stellen wir dem behandelnden Arzt des Bewohners zur Verfügung und planen gemeinsam mit ihm, dem Bewohner und ggf. weiteren an der Versorgung Beteiligten das weitere Vorgehen, notwendige Maßnahmen und Prophylaxen. Hierzu gehören beispielsweise auch nicht-medikamentöse Maßnahmen, wie z.B. entlastende Lagerungen, Kälte-, Wärmebehandlung, Musik zur Entspannung. Zu Beginn einer Schmerztherapie achten wir insbesondere darauf mit unseren Bewohner/Kunden/Patienten realistische Ziele über die zu erreichende Schmerzlinderung und -intensität zu vereinbaren, z.B. größtmögliche Lebensqualität in Ruhe, bei Belastung soll die Schmerzintensität nur so hoch sein, dass unser Bewohner bestimmte Aktivitäten noch durchführen kann.“)
  • Weiter müssen Überlegungen stattfinden zur Neueinstellung oder Anpassung der medikamentösen Therapie
  • Angaben über das allgemeine Vorgehen zur Einschätzung

Zum Schluss führst Du alle mitgeltenden Unterlagen auf. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Schulung der Mitarbeitenden zum Expertenstandard.

Schmerzbeobachtung und Verlaufskontrolle

Beispiel: Darüber hinaus erfolgt bei allen unseren Bewohnern bei jeder pflegerischen Handlung eine Schmerzbeobachtung. Wichtig ist uns beim Management von akuten Schmerzen die Verlaufskontrolle, denn nur so können wir Veränderungen, Nebenwirkungen einer Schmerztherapie, Unter- oder Überdosierung sowie den Erfolg und das Greifen einer Schmerztherapie beurteilen.

Die Häufigkeit der erneuten Einschätzung ist abhängig vom Zustand und dem Verhalten unseres Bewohners. Die Aktualisierung 2020 schreibt keine festen Intervalle vor: Die Einschätzung wird in versorgungsspezifisch individuell festzulegenden Zeitabständen wiederholt. Die Verfahrensanweisung legt diese Abstände fest und begründet sie. Daneben sollte eine Überprüfung immer dann erfolgen, wenn

  1. eine neue Schmerzäußerung vorliegt oder
  2. eine möglicherweise schmerzverursachende Prozedur erfolgt oder geplant ist oder
  3. die Linderung der Schmerztherapie ausbleibt.

Beachte: Alle geplanten und durchgeführten Maßnahmen werden kontinuierlich dokumentiert. Die Effektivität der verschiedenen Maßnahmen beurteilen unsere Mitarbeiter bei jedem pflegerischen Einsatz. Unsere Feststellungen dokumentieren wir in der Pflegedokumentation insbesondere im Formular Schmerzverlaufsprotokoll nachvollziehbar, fachgerecht und vollständig eingetragen und wird verbindlich von allen Mitarbeitern angewandt.

Beratungsgespräch bei Schmerzen: ein Beispiel

Der Expertenstandard verlangt, dass Du Menschen mit Schmerzen und, wenn sie es wollen, ihre Angehörigen informierst, schulst und berätst, auf Basis der vereinbarten Ziele. Ziel ist, ihr schmerzbezogenes Selbstmanagement zu stärken. Das folgende Beispiel ist fiktiv und zeigt einen möglichen Ablauf. Passe es an Deine Einrichtung und die Person an.

Ausgangslage: Frau Weber, 79 Jahre, lebt in einer stationären Einrichtung. Seit zwei Tagen klagt sie über Schmerzen im Knie, besonders beim Aufstehen. Die Ärztin ist informiert und hat eine Behandlung verordnet.

  1. Einstieg. Du nimmst Dir einen ruhigen Moment und knüpfst an das an, was Frau Weber selbst gesagt hat: „Sie haben erzählt, dass das Knie beim Aufstehen wehtut. Ich möchte mit Ihnen anschauen, was Ihnen helfen kann.“
  2. Schmerzsituation klären. Du fragst nach Ort, Stärke und Verlauf und lässt sie die Stärke selbst auf der Skala angeben, die in Eurer Einrichtung gilt, zum Beispiel einer numerischen Skala von 0 bis 10. Du fragst auch, was den Schmerz verstärkt und was ihn bisher gelindert hat.
  3. Informieren. Du erklärst in einfachen Worten, wie die Behandlung geplant ist und worauf sie achten soll, etwa auf Nebenwirkungen der Medikation, die sie Dir melden kann.
  4. Maßnahmen vereinbaren. Ihr besprecht, welche nicht medikamentösen Maßnahmen für sie infrage kommen, zum Beispiel entlastende Lagerung, Wärme oder Kälte oder Musik zur Entspannung. Frau Weber entscheidet mit.
  5. Ziel festlegen. Ihr vereinbart ein realistisches Ziel, zum Beispiel: In Ruhe soll der Schmerz niedrig sein, beim Aufstehen so niedrig, dass sie den Weg zum Speisesaal allein gehen kann.
  6. Selbstmanagement stärken. Du zeigst ihr, wie sie sich meldet, wenn der Schmerz stärker wird, und dass sie nicht warten muss, bis er unerträglich ist.
  7. Dokumentieren und überprüfen. Du hältst Schmerzsituation, Ziel und vereinbarte Maßnahmen im Schmerzverlaufsprotokoll fest und legst fest, wann Ihr die Wirkung gemeinsam überprüft.

Häufige Fragen

Gibt es einen eigenen Expertenstandard für akuten Schmerz?
Nicht mehr. Die Aktualisierung 2020 fasst die früheren Standards für akuten Schmerz (2011) und chronischen Schmerz (2015) in einem Standard zusammen.

Wie oft muss ich die Schmerzsituation einschätzen?
Der Standard schreibt keine festen Abstände vor. Du schätzt zu Beginn des pflegerischen Auftrags ein und wiederholst das in Zeitabständen, die Deine Einrichtung versorgungsspezifisch festlegt.

Wann ziehe ich eine pflegerische Schmerzexpertin oder einen Schmerzexperten hinzu?
In komplexen Versorgungssituationen beim Assessment und bei speziellem Informations-, Schulungs- und Beratungsbedarf. Die Einrichtung stellt sicher, dass solche Expertinnen und Experten verfügbar sind.

Darf ich Schmerzmittel selbst auswählen oder die Dosis ändern?
Nein. Welches Medikament in welcher Dosierung gilt, legt die Ärztin oder der Arzt fest. Das gilt auch für die Bedarfsmedikation: Die ärztliche Anordnung legt fest, welches Medikament in welcher Dosis, in welchen Abständen und bei welchen Symptomen gegeben werden darf. Im Rahmen dieser Anordnung gibst Du es, beobachtest Wirkung und Nebenwirkungen, dokumentierst und stimmst Dich bei Bedarf mit der Ärztin oder dem Arzt ab. Das gilt in der ambulanten Pflege genauso wie in der stationären. Grundsätzlich ist die Medikamentengabe Aufgabe der Pflegefachkraft. Ob auch Pflegehilfskräfte Bedarfsmedikation geben dürfen, hängt von ihrer Qualifikation und der Delegation ab. Wie das in Deiner Einrichtung geregelt ist, steht in der Verfahrensanweisung.

Quellen

  • DNQP: Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege, Aktualisierung 2020, Auszug (Zielsetzung, Standardtabelle), dnqp.de, abgerufen am 07.10.2026.
  • Deutsche Schmerzgesellschaft: Was ist Schmerz? (Definition der IASP), schmerzgesellschaft.de
  • Raja, S. N. et al. (2020): The revised International Association for the Study of Pain definition of pain. Pain 161 (9), 1976 bis 1982.

Aktualisiert am 07.10.2026.

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