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Praxisanleiterausbildung Teil 4: „Die Lernortkooperation“

Lisa Ruchnewitz
Illustration zum Beitrag: Praxisanleiterausbildung Teil 4: „Die Lernortkooperation“

In der neuen Pflegeausbildung ist die Lernortkooperation gewiss keine kleine Herausforderung.

Lesezeit: 2 Minute / 388 Wörter

Die Lernortkooperation

Als Praxisanleitung ist man mit verantwortlich, dass diese reibungslos klappt und verzahnt und zielorientiert Ausbildung mit allen Akteuren gelingt. Dazu gibt es einiges zu bedenken.

Das Pflegeberufegesetz fordert hierzu neben der Abstimmung zwischen Betrieb und Schule zusätzlich die Kooperation des Ausbildungsträgers der praktischen Ausbildung mit weiteren Einsatzorten!

Diese Zusammenarbeit muss mit Kooperationsverträgen geregelt werden.

Die Lernortkooperation ist ein zentrales Element und hat einen Einfluss auf alle Bausteine der Ausbildung, denn die Verknüpfung muss gelingen um eine durchgängig hohe Qualität zu gewährleisten.

Da es wesentlich mehr Lernorte gibt als zuvor in der Ausbildung, erhält die Zusammenarbeit einen besonders bedeutenden Stellenwert.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Lernortkooperation

Voraussetzung für eine erfolgreiche Lernortkooperation ist es, dass Klarheit geschaffen wird, über die Gegenseitigen Erwartungen, das vertragliche Grundlagen geklärt sind, Kommunikationsstrukturen deutlich gemacht und die Formen der Praxisanleitung und Beratung vereinbart sind. Im besten Falle gibt es gemeinsame Arbeitstreffen um in gutem Kontakt zu bleiben und transparent die Ausbildung zu gestalten.

Die Inhalte und die Methoden der Ausbildung müssen miteinander abgestimmt werden und ein gegenseitiges Hospitieren würde die Sensibilität für einander fördern und die hohe Transparenz unterstützen.

Die Pflegeschule

Die Pflegeschule trägt wie gehabt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Unterricht und die praktische Ausbildung müssen sowohl inhaltlich als auch organisatorisch aufeinander angestimmt werden und die Schule unterstützt und fördert die praktische Ausbildung durch Praxisbegleitung. (Vgl. Pflegeberufegesetz § 6 und § 10.)

Gerade zu diesem Bereich der Lernortkooperation gibt es einiges an Schulungsbedarf, denn diese Art und Weise des Umgangs damit ist neu und setzt voraus, dass eine Praxisanleitung genau weiß, was ihre Rolle dabei ist und wie sie ihre Kompetenzen hierbei einsetzt.

„Die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenarbeit bietet den Kooperationspartnern-Pflegeeinrichtungen und Pflegeschule- die Chance, sich in der gemeinsamen Ausbildung gegenseitig zu ergänzen. Damit verbunden ist aber auch die Verpflichtung, diese Lernortkooperation inhaltlich zu gestalten“ (Praxisanleitung nach der neuen Pflegeausbildung 2019, Knoch, S. 73).

Das beginnt mit der Verständigung über grundlegende Aspekte der neuen Pflegeausbildung z.B. übers Ausbildungsverständnis, organisatorische Rahmenbedingungen, Ausbildungsinhalte und vieles mehr.

Im Webinar schauen wir uns dazu an, wie Lernortkooperation genau aussehen kann und wie die Rolle der Praxisanleitung dabei auszufüllen ist.

Eine gute Woche und bis zum nächsten Beitrag

Ihre Lisa Ruchnewitz

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