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Praxisanleitung sein in der generalistischen Pflegeausbildung – Ein Blick nach Vorne

Lisa Ruchnewitz
Illustration zum Beitrag: Praxisanleitung sein in der generalistischen Pflegeausbildung – Ein Blick nach Vorne

Mit der neuen Pflegeausbildung verändert sich einiges. Auch die Position der Praxisanleitung in der Pflegeeinrichtung. Die wird nämlich deutlich gestärkt.

Lesezeit: 2 Minute / 441 Wörter

Was sich in der neuen Pflegeausbildung ändern wird

Allerdings sieht sich diese Rolle auch neuen Herausforderungen gegenüber, denn es gibt weitgehende Änderungen der Ausbildungssituation in den Praxisstellen.

Aber beginnen wir weiter zurück. Die Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen führt die Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits-und Krankenpflege und der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege zusammen. Das gemeinsame Berufsprofil war schon seit den Neunzigern immer wieder Thema.

So verändert sich die Berufsausbildung 

Die Berufsausbildung soll künftig Pflegefachkräfte zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen Versorgungsformen befähigen.

Das Pflegeberufegesetz trat am 1.Januar 2020 in Kraft und regelt die berufsgruppenübergreifende Ausbildung.

Die Gesamtdauer der beruflichen Ausbildung beträgt weiterhin drei Jahre in Vollzeit bzw. maximal fünf Jahre in Teilzeit.

Anstelle des generalistischen Berufsabschlusses zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann kann von den Auszubildenden für das dritte Ausbildungsjahr auch eine Spezialisierung mit dem Abschluss „Altenpfleger/in oder Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger/in gewählt werden. Hierfür muss ein entsprechender Vertiefungseinsatz absolviert werden.

Mehr Zeit für Praxisanleitung im Betrieb

Laut des Bundesfamilienministeriums leistet diese Reform einen Beitrag zur Modernisierung der Ausbildungsinhalte, zur besseren Ausstattung der Pflegeschulen und sorgt für mehr Zeit für Praxisanleitung im Betrieb.

Für die praktischen Einsätze, gestaltet sich das Ganze dann nach dem Pflegeberufegesetz (§7) so, dass alle pflegerischen Einsatzorte mit einbezogen werden (Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegeeinrichtungen). Es gibt Pflichteinsätze in der pädiatrischen Versorgung und in speziellen Bereichen (Allgemein-, geronto-, kinder-oder jugendpsychiatrischen Versorgung) sowie weitere Einsätze in anderen geeigneten Einrichtungen. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung findet beim Träger selbst statt und wird mit mind.10% der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit von einem Praxisanleiter begleitet!

Der Ausbildungsplan

Hierfür ist ein Ausbildungsplan gefordert. (§6Abs.2+3 PflBG). Dieser wird dann zum verbindlichen Bestandteil der praktischen Ausbildung und muss in überprüfbarer Form vorliegen.

Es ändert sich nun auch etwas in der Weiterbildung zum Praxisanleiter, nämlich die Gesamtstundenzahl. Die Berufspädagogische Zusatzqualifikation mit mindestens 300 Stunden und kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden jährlich sind gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen.

Außerdem müssen Praxisanleitungen über mindestens ein Jahr Berufserfahrung, im jeweiligen Einsatzbereich verfügen.

Wir können hier im Blogbeitrag nicht gänzlich in die Tiefe gehen, aber eine große Rolle spielen der Ausbildungsplan, das Ausbildungskonzept, die Ausbildungsmethoden, die Beurteilung von Lernerfolgen und die Lernortkooperation.

Wir werden, wenn gewünscht gerne ein Webinar zum Thema „Neuerungen“ durchführen, wenn Interesse besteht, fragen Sie gerne kurz per Mail an.

Ansonsten werde ich im nächsten Blogbeitrag speziell den geforderten Ausbildungsplan noch einmal genauer betrachten.

Bis dahin eine gute Zeit

Herzlichst Ihre Lisa Ruchnewitz

Du leitest Auszubildende an? Die Weiterbildung Praxisanleitung macht aus dieser Aufgabe eine anerkannte Qualifikation.

Hugo, der Löwe der HÖHER Akademie, im Pflegeflieger

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